Stellungnahme zum Krisensicherheitsgesetz

Hier können Sie zum Entwurf des Bundes-Krisensicherheitsgesetzes, mit dem auch Wehrgesetz, Meldegesetz und Bundesverfassungsgesetz geändert werden sollen, eine Stellungnahme abgeben:

Bundes-Krisensicherheitsgesetz; Wehrgesetz 2001 und Meldegesetz 1991, Änderung (245/ME) | Parlament Österreich

Sie können dazu folgenden Text, als Gerüst, evtl. mit eigenen Ergänzungen oder Änderungen verwenden:

 

Der Gesetzesvorschlag ist ein keinesfalls hinnehmbarer Anschlag auf die Demokratie in Österreich, der rundweg abzulehnen und vollkommen überflüssig ist.

  1. Es wird damit der Bundesregierung, lediglich mit Pseudo-Kontrolle durch eine demokratisch nicht legitimierte und damit regierungswillfährige Bürokratie (Regierungsberater, „Fachgremium“, „Bundeslagezentrum“, „Koordinationsgremium“ ) die Möglichkeit eingeräumt, unter Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofs wie 1934 unter Dollfuß mittels Verordnungen in Grundrechte der Bürger, insbesondere Freiheitsrechte, Eigentumsrechte uam.  einzugegreifen. Das ist der direkte Weg in die Diktatur! Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass der Hauptausschuss des Parlaments, der mehrheitlich von den Regierungsparteien besetzt ist, als Kontrollistrument genauso untauglich ist wie die Fachgremien GECKO und NIG, die wie die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Gremien von der Regierung besetzt wurden und werden sollen. Es werden nur wieder Kosten produziert ohne Nutzen für die Österreicher!
  2. Es ist nicht definiert, was eine Krise ist. Aus den Erläuterungen ist zu entnehmen, dass „neue und ungewisse Bedrohungsszenarien“ erfasst werden sollen. Es ist daher vollkommen der Willkür überlassen, was als Krise herangezogen wird – auch selbst produzierte Krisen wie z.B. die um die Gasversorgung, um die Diktatur zu etablieren.
  3. Die geplanten Änderungen des Art. 79 der Bundesverfassung eröffnen die Möglichkeit, das Bundesheer gegen die eigenen Bürger einzusetzen, insbesondere zwecks Einsatzes gegen Menschen, die vom verfassungsrechtlich in Art. 11 MRK garantierten Menschenrecht, sich friedlich zu versammeln, Gebrauch machen wollen. Die kürzlich durchgeführen Übungen des Bundesheeres zum Einsatz gegen Demonstranten lassen erkennen, wohin die Reise geht. Erinnerungen an die Niederschlagung der Demonstrationen u.a. in China am „Platz des himmlischen Friedens“ sollten eine Warnung sein!
  4. Ein solches „Ermächtigungsgesetz“, wie dies der Vorschlag darstellt, stellt eine Gesamtänderung der Verfassung dar und bedarf daher einer Volksabstimmung!